Seil zu Hause vergessen? Oder immer noch nicht dazugekommen, eigene Kletterschuhe zu besorgen? Kein Problem. Wir haben alles da, was man zum Klettern braucht. Sprich einfach unser Hallenpersonal an. Mitglieder der DAV-Sektion Feucht zahlen 3€ pro Gegenstand, alle anderen 4€. Wir verleihen:
Einen Gewichtsack (ca. 15 kg) sowie Wertsachenfachschlüssel erhaltet ihr kostenlos.
Für jede Ausleihe muss ein Pfand (Ausweis, Autoschlüssel) hinterlegt werden. Familien werden mit maximal 12€ belastet.
Die sachgemäße Verwendung der Ausrüstung liegt in der Verantwortung der Benutzer. Die Sektion gibt keine Unterweisungen in die ausgeliehenen Gegenstände und haftet nicht für Unfälle, die auf unsachgemäße oder fehlerhafte Benutzung eines ausgeliehenen Gegenstandes zurückzuführen sind.
Die Ausleihe findet direkt vor Ort im Kletterzenturm statt.
Materialverleih Outdoor
Auch für eure Bergabenteuer draußen haben wir das passende Material für euch. Insbesondere, wenn ihr einen unserer Kurse besucht und zum ersten Mal z.B. auf Hochtour seid, lohnt es sich unter Umständen, erst einmal mit Leihmaterial loszuziehen, um danach mit dem erworbenen Wissen und nach Beratung durch unsere Trainerinnen und Trainer die passende Ausrüstung anzuschaffen.
Eine DAV-Mitgliedschaft ist für das Entleihen von Ausrüstungsgegenständen grundsätzlich Voraussetzung - an Nichtmitglieder wird aus Haftungsgründen kein Vereinsmaterial verliehen. Für Anfragen nutzt bitte das Kontaktformular auf der Seite weiter unten. Wir melden uns dann bzgl. Verfügbarkeit und Logistik. Die Abholung und Rückgabe erfolgt in der Regel in der Kletterhalle während der üblichen Öffnungszeiten, in Einzelfällen sind auch Sonderabsprachen möglich.
Bitte habt Verständnis dafür, dass wir i.d.R. eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Tagen benötigen, um die Ausleihe zu organisieren. Kurzfristige Anfragen oder spontane Abholungen in der Kletterhalle können wir nicht garantieren.
Folgende Ausrüstungsgegenstände können gegen Gebühr ausgeliehen werden (Tagespreis für Mitglieder der DAV-Sektion Feucht | für Mitglieder anderer Sektionen):
Die Abholung und Rückgabe erfolgt möglichst zeitnah zum tatsächlichen Mietzeitraum in der Kletterhalle während der regulären Öffnungszeiten. In Einzelfällen sind auch Sondervereinbarungen möglich.
Pfand
Bei jeder Ausleihe muss ein Pfand von 50 € hinterlegt werden.
Bei reparierbaren Beschädigungen, die über den üblichen Nutzungsverschleiß hinaus gehen, wird der Pfand in voller Höhe einbehalten. Übersteigen die Reparaturkosten den Pfandbetrag, wird die Differenz in Rechnung gestellt.
Bei Verlust sowie bei Beschädigungen, die eine Weiterverwendung unmöglich machen, wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines Alterungsabschlags von 10 % pro Gebrauchsjahr erhoben.
Mietpreise
Es gelten die oben genannten Mietpreise pro Tag. Dabei werden bei einem Leihvorgang maximal 15 € pro Tag (für Mitglieder der DAV-Sektion Feucht, sonst 25 €) berechnet.
Jede volle Woche wird mit 5x Tagespreis berechnet. So ergeben sich maximal 75€ pro Woche (DAV-Sektion Feucht) bzw 125€ pro Woche (andere Sektionen).
Zusätzliche Tage werden entsprechend mit den Tagespreisen berechnet.
Die Leihgebühr ist am Tag der Ausleihe vollständig in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Bei verspäteter Rückgabe (nach dem vereinbarten Rückgabetermin, spätestens nach mehr als 3 Werktagen nach Ende der Leihfrist) werden die zusätzlichen Tage mit dem Barpfand verrechnet.
Wird für die Teilnahme an einer mehrtägigen Sektionsveranstaltung Material geliehen, fällt nur die Leihgebühr für den 1. Tag an, sofern die Ausleihe über die Veranstaltungsleitung erfolgt.
Haftung und Haftungsausschluss
Die sachgemäße Verwendung liegt in der Verantwortung der Benutzer. Es findet keine Unterweisungen über den Gebrauch oder Größenanpassung der ausgeliehenen Gegenstände statt.
Die Sektion haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße oder fehlerhafte Benutzung eines ausgeliehenen Gegenstandes zurückzuführen sind.
Die Sektion haftet höchstens für entstandenen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits sowie unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
Pflichten der Sektion
Die Sektion ist verpflichtet, ausschließlich betriebssicheres Material zu verleihen.
Dazu wird die Leihausrüstung regelmäßigen Kontrollen auf Beschädigungen sowie einer jährlichen eingehenden PSA-Prüfung zu unterzogen und wenn nötig repariert oder ausgetauscht.
Die Sektion ist nicht dazu verpflichtet, alle oben aufgeführten Artikel zu jedem Zeitpunkt und in beliebiger Menge verfügbar zu haben.
Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache sorgsam zu behandeln und aufzubewahren und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten.
Der Mieter soll die Mietsache vor Mietbeginn besichtigen. Mängel und Unvollständigkeiten müssen sofort angezeigt werden, damit ein Anspruch auf Umtausch oder Rückzahlung besteht.
Der Mieter darf die Sache nur bestimmungsgemäß verwenden. Eine gewerbliche Verwendung ist ausgeschlossen.
Mietgegenstände unserer Leihausrüstung dürfen nur vom Mieter benutzt werden. Werden Gegenstände für dritte ausgeliehen, haftet der Mieter für diese.
Der Mieter ist verpflichtet, uns jede Beschädigung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist unzulässig.
Die Rückgabe der Mietausrüstung hat vollständig, sauber und trocken zu erfolgen. Bei starker Verschmutzung wird die Kaution für den Reinigungsaufwand einbehalten.
Sonderregelungen bei bestimmten Gegenständen
Klettersteigsets mit Bandfalldämpfer sind Einmalnotfallsysteme. Nach einem Sturz, bei dem der Bandfalldämpfer auslöst (erkennbar am beschädigten Nahtbild des Dämpders), darf er nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall hat der Mieter den Schaden zu ersetzen (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Alterungsabschlags von 10 % pro Gebrauchsjahr. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Klettersteigsets mit Bandfalldämpfer generell nur für Personen mit einem Körpergewicht im Bereich von 40-120kg zugelassen sind. Insbesondere bei Kindern ist daher oft eine zusätzliche Seilsicherung notwendig.
LVS-Geräte werden ohne Batterien vermietet. Es wird empfohlen, nur neue Batterien einzusetzen.
Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, also nur soweit dies für die Abwicklung des Vertrages erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere zur Abwicklung von Zahlungen, gespeichert und genutzt.
AV Schlüssel für Winterräume
Viele Alpenvereinshütten, die in den Wintermonaten unbewirtschaftete sind, verfügen über Selbstversorgerwinterräume, die in der Regel nur Alpenvereinsmitgliedern gegen Gebühr mit einem speziellen Schlüssel zugänglich sind. Diesen Schlüssel können unsere Sektionsmitglieder gegen Vorlage des Mitgliedsausweis und einer Pfandgebühr von 50 € für maximal 2 Wochen ausleihen. Pro Tag verspäteter Rückgabe werden 2 € von der Pfandgebühr einbehalten. Bei Verlust wird die gesamte Kaution für die Ersatzbeschaffung einbehalten.
Bitte beachtet:
Winterräume sind in der Regel ziemlich gut eingerichtet, sie bieten einige Schlafplätze samt Decken, einen Ofen zum Kochen und Heizen sowie Holz. Die betreibende Sektion hat einen erheblichen Aufwand, das Holz in den Winterraum zu schaffen und alles instandzuhalten.
Oberstes Motto muss daher sein: Die Hütte so verlassen, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte - und bezahlen nicht vergessen!
Die Begleichung der Übernachtungskosten ist Vertrauenssache: Bezahlt wird entweder per Banküberweisung oder bar in eine Kasse. Bitte erkundigt euch bei der jeweiligen Sektion nach den Einzelheiten.
Weitere Infos zu den WInterräumen der DAV-Hütten haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Auch für den AV-Schlüssel für Winterräume schreibt uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular unten.
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