April 2024: Installation von Nistkästen
Um sicherzustellen, dass der Anbau möglichst naturverträglich realisert werden kann, wurde mit Hilfer einer "speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung" (saP) untersucht, welche Tiere von der Rodung und dem Anbau betroffen sein könnten. Neben Vögeln ging es dabei auch um Fledermäuse und Reptilien sowie Nagetiere. Eine der Auflagen, die aus dem Gutachten hervorging, verlangte die Anbringung von Nistkästen, um den Wegfall von Nistmöglichkeiten durch die Rodung der Waldfläche zu kompensieren, speziell als Ausgleich für eine vorgefundene Halbhöhle:
- Ein Rund-Nistkasten mit spezifischem Einflugloch für den Gartenrotschwanz
- Ein Flachnistkasten für Fledermäuse
Mit tatkräftiger Unterstützung des Fledermausbeauftragten im Landkreis Nbg. Land, Heinz Neudert vom Landesbund für Vogelschutz, wurde diese Auflage mittlerweile erfüllt.